Unser Anspruch
Unsere Website soll für alle Menschen gut nutzbar sein: mit Maus, Tastatur oder Touch, mit Screenreader, Vergrößerung oder Spracheingabe, mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, auf jedem Gerät und auch bei schwacher Verbindung. Barrierefreiheit gehört bei uns zum Handwerk, nicht zur Kür.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die öffentliche Website creativeworx.net: Startseite, Leistungen, Projekte, Ablauf, Preis-Wegweiser, Journal, Kontakt und die Rechtstexte. Der Kundenbereich und Dokumente, die wir für Kunden erstellen (z. B. Angebote und Rechnungen als PDF), sind nicht Teil dieser Erklärung.
Rechtlicher Rahmen
Creative Worx Inh. Josef Hana erbringt Dienstleistungen und ist ein Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz höchstens 2 Mio. Euro). Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) nimmt solche Unternehmen von seinen Anforderungen an Dienstleistungen aus (§ 6 Abs. 1 BaFG). Wir richten uns trotzdem freiwillig danach.
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA, die auch der europäischen Norm EN 301 549 zugrunde liegen.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist mit WCAG 2.2 AA teilweise vereinbar. Die unten genannten Ausnahmen sind uns bekannt; wir arbeiten daran oder bieten einen gleichwertigen Weg an.
Was wir dafür tun
- Anzeige-Einstellungen: Über „Anzeige“ in der Seitenleiste (am Handy oben rechts) lassen sich Farbmodus (wie Gerät, hell, dunkel), Kontrast, Schriftgröße, Zeilen- und Zeichenabstand, eine lesefreundliche Schrift, unterstrichene Links, eine deutlichere Fokus-Markierung und reduzierte Bewegung einstellen. Die Einstellungen bleiben nur in Ihrem Browser gespeichert und werden nicht übertragen.
- Systemeinstellungen zählen: Hell oder dunkel, erhöhter Kontrast und reduzierte Bewegung aus den Einstellungen Ihres Geräts übernehmen wir automatisch.
- Tastatur: Alle Funktionen sind ohne Maus bedienbar, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarer Fokus-Markierung. Ein Link „Zum Inhalt springen“ führt an der Navigation vorbei.
- Struktur: Überschriften, Listen, Navigationen und Formulare sind im Code als solche ausgezeichnet, die Sprache der Seite ist angegeben. Bilder haben Textalternativen, rein schmückende Grafiken werden von Screenreadern übergangen.
- Farbe und Kontrast: Texte erreichen mindestens das Kontrastverhältnis 4,5 : 1. Markenfarben unserer Kunden, die wir auf Projektseiten verwenden, werden dafür automatisch aufgehellt oder abgedunkelt. Informationen werden nie nur über Farbe vermittelt.
- Vergrößern: Die Seiten lassen sich auf 200 % und mehr vergrößern und passen sich bis 320 Pixel Breite an, ohne dass Inhalte verloren gehen oder seitlich gescrollt werden muss.
- Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, Fehler werden in Worten erklärt und von Screenreadern angesagt.
- Bewegung: Bildergalerien wechseln nur auf Ihren Klick oder Wisch. Dekorative Animationen (das bewegte Netz im Kopfbereich, der blinkende Strich im Logo, Seitenübergänge) schalten Sie mit „Bewegung: Reduziert“ ab; ist auf Ihrem Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt, sind sie von vornherein aus.
- Keine Fremdinhalte: Wir binden keine Dienste Dritter ein, die wir nicht selbst barrierefrei gestalten könnten.
Was noch nicht barrierefrei ist
- Live-Vorschau von Kunden-Websites: Auf Projektseiten kann auf Wunsch die echte Website eines Kunden in einem Rahmen geladen werden. Für deren Barrierefreiheit ist der jeweilige Betreiber verantwortlich. Alternative: Der Link „öffnen“ führt direkt zur Website, die Beschreibung, Features und Technik stehen als Text auf der Projektseite.
- Screenshots von Projekten: Die Bilder zeigen ganze Websites. Ihre Inhalte stehen nicht vollständig als Text zur Verfügung, die Textalternative nennt nur Projekt und Gerät. Alternative: die Beschreibung auf der Projektseite und der Link zur Website.
- QR-Codes: Sie sind nur eine Abkürzung zum Handy. Derselbe Link steht immer daneben als Text.
- Ältere Journal-Artikel: Einzelne Bilder haben möglicherweise noch keine aussagekräftige Textalternative. Wir ergänzen sie laufend.
Wie diese Erklärung entstanden ist
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung durch Creative Worx Inh. Josef Hana: Prüfung mit Tastatur und Screenreader, automatisierte Prüfungen, Berechnung der Farbkontraste und Tests in verschiedenen Bildschirmgrößen und Vergrößerungsstufen. Zuletzt überprüft am 10.10.2026.
Wir überprüfen die Website mindestens einmal im Jahr und bei größeren Änderungen und veröffentlichen dann eine neue Version dieser Erklärung.
Barrieren melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie uns an office@creativeworx.net. Bitte nennen Sie die Seite und beschreiben Sie kurz, was nicht funktioniert hat. Wir antworten innerhalb von 14 Tagen und stellen Ihnen den Inhalt in der Zwischenzeit auf anderem Weg zur Verfügung.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Wer sich durch eine Barriere benachteiligt fühlt, kann nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) ein kostenloses Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice beantragen. Informationen dazu gibt es unter www.sozialministeriumservice.gv.at und bei jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Für die Einhaltung des Barrierefreiheitsgesetzes ist die Marktüberwachungsbehörde zuständig:
Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich
Marktüberwachung digitale Barrierefreiheit
Gruberstraße 63, 4021 Linz
E-Mail: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at
Änderungen dieser Erklärung
Jede Fassung wird als eigene Version mit Datum veröffentlicht; frühere Versionen bleiben unten auf dieser Seite abrufbar.